„Es ist immer einfacher, das Kind davor zu bewahren in den Brunnen zu stürzen, als es wieder heraufzuholen.“

Kerstin Kerstin

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

„Viele Baurechtsstreitigkeiten lassen sich im Verhandlungswege beilegen; vornehmliches Ziel ist die Fertigstellung des Bauvorhabens. Streiten kann man später.“

  • ist Gründerin der Rechtsanwaltskanzlei Schürhoff Rechtsanwälte in Rheinbach und verwirklicht seit 2019 ihre eigene unternehmerische Vorstellung von einer hochqualifizierten, mandantenorientierten Beratung im Immobilienrecht.

  • ist Rechtsanwältin seit 1998 und war bis 2019 in mittelständischen Baurechtskanzleien in Dresden, Frankfurt, Essen und Köln/Rheinbach zunächst als angestellte Rechtsanwältin und seit 2007 als Sozia tätig

  • ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2006

  • hat ihren weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht und ist seit Februar 2022 nun auch Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • ist Vertrauensanwältin des Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.
    für Rheinbach/Meckenheim und Swisttal (www.haus-und-grund-bonn.de)

    Logo Haus & Grund
  • ist Mitbegründerin der Rheinbacher Fachanwälte
    (www.rheinbacher-fachanwaelte.de)

  • ist Mitglied im

    • • FachanwaltBau e.V. (www.fachanwaltbau.de)

    • • Deutscher Baugerichtstag e.V. (www.baugerichtstag.de)

    • • ARGE BauR (www.arge-baurecht.com)

    • berät und betreut außerprozessual wie prozessual und schiedsgerichtlich in allen baurechtlichen, architektenrechtlichen und mietrechtlichen Fragen sowie im Wohnungseigentumsrecht

    • bietet baubegleitende Rechtsberatung an

    • vertritt Auftraggeber und Auftragnehmer sowie alle anderen am Bauprojekt beteiligte Dritte wie Architekten, Fachplaner, Projektsteuerer

    • vertritt Vermieter und Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht

    • vertritt Eigentümer, Verwalter und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

    • entwirft, entwickelt, verhandelt und setzt mandanten- und projektspezifische Vertragsmodelle zur Bauausführung und Baubegleitung um

    • prüft vorhandene Vertragsmodelle auf Umsetzbarkeit

    • vertritt und berät im Anlagenbau und -betrieb

    • berät bei Altbausanierungen

    • unterstützt bei der Aufstellung, prüft, verhandelt bzw. wehrt Nachtrags- und Bauzeitverlängerungsansprüche ab

    • berät bei der Inanspruchnahme und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

    • berät und vertritt Auftraggeber und Architekten bei der Abwehr bzw. Aufstellung, Durchsetzung von Haftungs- und Vergütungsansprüchen

    • erstellt Gutachten zu komplexen immobilienrechtlichen Fragestellungen

    • hält Seminare und Vorträge

    • veröffentlicht in Fachzeitschriften