
„Es ist immer einfacher, das Kind davor zu bewahren in den Brunnen zu stürzen, als es wieder heraufzuholen.“
„Es ist immer einfacher, das Kind davor zu bewahren in den Brunnen zu stürzen, als es wieder heraufzuholen.“
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Viele Baurechtsstreitigkeiten lassen sich im Verhandlungswege beilegen; vornehmliches Ziel ist die Fertigstellung des Bauvorhabens. Streiten kann man später.“
ist Gründerin der Rechtsanwaltskanzlei Schürhoff Rechtsanwälte in Rheinbach und verwirklicht seit 2019 ihre eigene unternehmerische Vorstellung von einer hochqualifizierten, mandantenorientierten Beratung im Immobilienrecht.
ist Rechtsanwältin seit 1998 und war bis 2019 in mittelständischen Baurechtskanzleien in Dresden, Frankfurt, Essen und Köln/Rheinbach zunächst als angestellte Rechtsanwältin und seit 2007 als Sozia tätig
ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2006
hat ihren weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht und ist seit Februar 2022 nun auch Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
ist Vertrauensanwältin des Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.
für Rheinbach/Meckenheim und Swisttal (www.haus-und-grund-bonn.de)
ist Mitbegründerin der Rheinbacher Fachanwälte
(www.rheinbacher-fachanwaelte.de)
ist Mitglied im
• FachanwaltBau e.V. (www.fachanwaltbau.de)
• Deutscher Baugerichtstag e.V. (www.baugerichtstag.de)
• ARGE BauR (www.arge-baurecht.com)
berät und betreut außerprozessual wie prozessual und schiedsgerichtlich in allen baurechtlichen, architektenrechtlichen und mietrechtlichen Fragen sowie im Wohnungseigentumsrecht
bietet baubegleitende Rechtsberatung an
vertritt Auftraggeber und Auftragnehmer sowie alle anderen am Bauprojekt beteiligte Dritte wie Architekten, Fachplaner, Projektsteuerer
vertritt Vermieter und Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht
vertritt Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften
entwirft, entwickelt, verhandelt und setzt mandanten- und projektspezifische Vertragsmodelle zur Bauausführung und Baubegleitung um
prüft vorhandene Vertragsmodelle auf Umsetzbarkeit
vertritt und berät im Anlagenbau und -betrieb
berät bei Altbausanierungen
unterstützt bei der Aufstellung, prüft, verhandelt bzw. wehrt Nachtrags- und Bauzeitverlängerungsansprüche ab
berät bei der Inanspruchnahme und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
berät und vertritt Auftraggeber und Architekten bei der Abwehr bzw. Aufstellung, Durchsetzung von Haftungs- und Vergütungsansprüchen
erstellt Gutachten zu komplexen immobilienrechtlichen Fragestellungen
hält Seminare und Vorträge
veröffentlicht in Fachzeitschriften