Kernkompetenz

Das BAU- und ARCHITEKTENRECHT umfasst das öffentliche und private Baurecht. Im öffentlichen Baurecht geht es oft um die Genehmigung von Bauvorhaben oder deren Ablehnung.

Das private Baurecht deckt die Beziehungen zwischen den privaten oder öffentlichen Auftraggebern und den Auftragnehmern, wie den Bauunternehmern, Handwerkern, Bauträgern, Architekten, Projektsteuerung und den übrigen Beteiligten am Bau ab.

Hierzu gehört auch das Recht der öffentlichen Vergabe, das Vergaberecht.Die Immobilienkaufverträge spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine große Rolle.

Das MIETRECHT bestimmt die Vertragsverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern im gewerblichen Mietrecht, Landpacht und im Wohnraummietrecht.

Dazu gehört auch das WEG-Recht, das Recht der Wohnungseigentümer untereinander und dass der WEG gegenüber Dritten.

Auch Fragen des Nachbarschaftsrechts und des Maklerrechts sowie die Rechte und Pflichten der Hausverwalter spielen ebenso wie Bezüge zum Steuerrecht und öffentlichen Recht eine Rolle.

Das ERBRECHT befasst sich mit dem „Erben und Vererben“: Testament, Erbverträge, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, aber auch (Teil-) Schenkungen (insb. Immobilienübertragungen zu Lebzeiten) und erbschaftssteuerliche Aspekte.

HANDELSSRECHT

Das Handelsrecht beinhaltet im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten

GESELLSCHAFTSRECHT

regelt verschiedene Möglichkeiten zum Zusammenschluss von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.

Die Möglichkeiten reichen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft bis hin zu Kapitalgesellschaften wieder GmbH und Aktiengesellschaft.

Auch das Vereinsrecht ist ein Teil des Gesellschaftsrechts.>